Versichertenkarte
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die gültige Krankenversicherungskarte beim Erstkontrakt in einem Quartal und bei jedem weiteren Arztbesuch mitgeführt werden.
Bei Problemen oder Fehlen der Versichertenkarte wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Nur in absolut dringenden Notfällen kann auf die vorherige Vorlage der Versichertenkarte verzichtet werden. Sie werden dann auf jeden Fall von uns ärztlich behandelt, bekommen aber ohne Versichertenkarte vorerst nur Privatrezepte. Die Versichertenkarte muss in solchen Fällen innerhalb von 10 Tagen nach Behandlung in der Praxis vorgelegt werden. Sollte die Versichertenkarte nicht innerhalb dieser Zeit nachgereicht werden, erfolgt eine private Rechnungsstellung gemäß der GOÄ.